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   BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16   

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BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16 (https://dejure.org/2019,3615)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2019 - 3 A 5.16 (https://dejure.org/2019,3615)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 (https://dejure.org/2019,3615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 18; EBO § 2 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5; ThürBKG § 7; Verordnung (EU) Nr. 1303/2014
    Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes; Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz; Bereitstellungsflächen; Bleßbergtunnel; Bündelung von Notausgängen; Einsatzkonzept; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Eisenbahntunnel; Gefahrenabwehr; Goldbergtunnel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • doev.de PDF

    Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel

  • rewis.io

    Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlegung von Schienenwegen; Klage gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel; Erfüllung der Landesaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz

  • rechtsportal.de

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Planänderung; Planergänzung; Klagebefugnis; Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz; wehrfähige Rechtsposition; Gefahrenabwehr; Eisenbahntunnel; Bleßbergtunnel; Goldbergtunnel; Masserbergtunnel; Sicherheitsanforderungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am Tunnel Blessberg neu entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am Tunnel Blessberg neu entscheiden

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 14
  • NVwZ 2020, 391
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Ein Anspruch auf "optimale" Sicherheitsmaßnahmen oder einen "besseren" Sicherheitsstandard als nach den "anerkannten Regeln der Technik" geboten, besteht nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 [ECLI:DE:OVGNI:2009:0923.7KS122.05.0A] - juris Rn. 31).

    Die Ausübung dieses Ermessens muss dem Eisenbahn-Bundesamt vorbehalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 2009 - 7 KS 122/05 - juris Rn. 51 und Rn. 68).

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Nach § 42 Abs. 2 VwGO ist die Verpflichtungsklage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts in seinen Rechten verletzt zu sein, und wenn nach seinem Vorbringen die Verletzung dieser Rechte möglich erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:270918U7C23.16.0] - AbfallR 2018, 298 Rn. 10 m.w.N.).

    Wehrfähige Rechtspositionen im staatlichen Binnenbereich sind nicht beschränkt auf die Sicherung von Mitwirkungs- und Verfahrensrechten zur Optimierung von Entscheidungen, sondern können sich auch auf das von dem Hoheitsträger wahrgenommene, gemeinwohlorientierte Sachinteresse beziehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage von dem Streitfall, über den der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 31.88 - (BVerwGE 82, 17) entschieden hat.

    Der 4. Senat hat eine Klagebefugnis des Landes verneint, weil der Bundesgesetzgeber dem Bund bei "eigenen" Eingriffen in Natur und Landschaft die vollständige Vollzugshoheit zugewiesen habe, also auch die Verwaltungszuständigkeit für den Vollzug des materiellen Naturschutzrechts (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 31.88 - BVerwGE 82, 17 = juris Rn. 19 ff.; ebenso Urteil vom 29. April 1993 - 7 A 2.92 - BVerwGE 92, 258 = juris Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Das Bundesverwaltungsgericht ist - wie bereits in einem Parallelverfahren dargelegt (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 ) - für die Entscheidung über die Klage zuständig.

    Insoweit ist seine Rechtsposition mit derjenigen eines kommunalen Aufgabenträgers vergleichbar (vgl. zur Klagebefugnis eines Landkreises: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 - m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Denn den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit müssen Eisenbahninfrastrukturen auch genügen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A9.15.0] - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Neben den Schienenwegen zählen zu den Betriebsanlagen im Sinne des § 18 AEG alle sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die im räumlichen Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen und der Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269 ).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Der 4. Senat hat eine Klagebefugnis des Landes verneint, weil der Bundesgesetzgeber dem Bund bei "eigenen" Eingriffen in Natur und Landschaft die vollständige Vollzugshoheit zugewiesen habe, also auch die Verwaltungszuständigkeit für den Vollzug des materiellen Naturschutzrechts (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 31.88 - BVerwGE 82, 17 = juris Rn. 19 ff.; ebenso Urteil vom 29. April 1993 - 7 A 2.92 - BVerwGE 92, 258 = juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis auch im Fall der Klage eines Landes bejaht, das die Beeinträchtigung seiner Rechte als Straßenbaulastträger durch die planfestgestellte Schließung eines Bahnüberganges geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 - 11 A 8.98 - juris Rn. 27; vgl. auch Rn. 31 ).
  • BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine stillgelegte Anlage; keine

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Mit entsprechenden Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis eines Landes verneint, das sich aus denkmalschutzrechtlichen Gründen gegen den festgestellten Plan zum Abriss einer Eisenbahnbrücke wandte (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 7 B 153.91 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 20 S. 40 f.).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 3 VR 4.16

    Planfeststellung; Planänderung; Eisenbahn; Tunnel; Rettungsplatz; Feuerwehr;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16
    Anderenfalls wäre nicht verständlich, warum nur bei langen und sehr langen Tunneln an den Tunnelportalen und Notausgängen jeweils ein Rettungsplatz anzuordnen ist, bei Tunneln mit einer Länge über 500 m bis 1 000 m aber ein einziger Rettungsplatz genügt (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 3 VR 4.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:151216B3VR4.16.0] - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 23 Rn. 15).
  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

    Wehrfähige Rechtspositionen im staatlichen Binnenbereich sind nicht beschränkt auf die Sicherung von Mitwirkungs- und Verfahrensrechten zur Optimierung von Entscheidungen, sondern können sich auch auf das von dem Hoheitsträger wahrgenommene, gemeinwohlorientierte Sachinteresse beziehen (BVerwG, Urteile vom 27. September 2018 - 7 C 23.16 - Buchholz 451.224 § 17 KrWG Nr. 3 Rn. 14 m. w. N. und vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17).

    Die Anerkennung einer wehrfähigen Rechtsposition findet ihren Grund in den Auswirkungen der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde auf die Aufgabenerfüllung des Straßenbaulastträgers (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 27 ff., zur Zuständigkeit eines Landes für den Brand- und Katastrophenschutz).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren BVerwG 3 A 5.16 ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.11.2022 - 7 A 4.22

    Einstellung des Verfahrens

    Für einen entsprechenden Anspruch dem Grunde nach spricht, dass auch Aufgabenzuweisungen an und Zuständigkeiten von Hoheitsträgern wehrfähige Rechtspositionen im Verhältnis zu anderen Hoheitsträgern begründen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17, 25 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2022 - 7 A 5.22
    Für einen entsprechenden Anspruch dem Grunde nach spricht, dass auch Aufgabenzuweisungen an und Zuständigkeiten von Hoheitsträgern wehrfähige Rechtspositionen im Verhältnis zu anderen Hoheitsträgern begründen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 5.16 - BVerwGE 165, 14 Rn. 17, 25 ff.).
  • VG Berlin, 28.09.2020 - 10 L 220.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Anordnungen

    Denn es gibt Zuständigkeiten, wie etwa solche für die Abwehr von Gefahren im Rahmen der Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes, welche von der Planfeststellung unberührt bleiben und nicht gemäß § 18 Satz 3, § 18c AEG i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG auf die Planfeststellungsbehörde übergehen, sondern bei den nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 5/16 -, BVerwGE 165, 14-33, Rn. 24).
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